Seit fast einem Jahr befinden sich mehr Arbeitnehmer*innen als den je in einem teilweisen oder dauerhaften Zustand sog. Remotearbeit. Quasi über Nacht mussten sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen auf die Arbeit von zu Hause einstellen. Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung spielte bei dem Ziel der Pandemieeindämmung zunächst eine untergeordnete Rolle. Dabei ist es gerade in solchen Zeiten, in denen auch das private Leben hauptsächlich in den eigenen vier Wänden (sitzend) stattfindet, wichtig, § 2 Abs. 7 i.V.m. Abs. 5 ArbStättV einzuhalten. Hier wird nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplatzgestaltung sowie die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privatbereich geregelt. Der/die Arbeitgeber*in hat also auch eine Fürsorgepflicht für seine/ihre Arbeitnehmenden, wenn diese von zu Hause aus arbeiten (müssen). Arbeitgeber*innen müssen gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG sicherstellen, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden“ werden.
Gesundheit im Home Office stärken
Aber wie? Natürlich können Unternehmen ihren Angestellten die entsprechende Ausstattung zur Verfügung stellen. Oftmals mangelt es jedoch an dem notwendigen Platz in den eigenen vier Wänden. Schließlich sind es nicht nur die eigenen Angestellten, die von zu Hause arbeiten. Auch deren Partner*innen befinden sich im Home Office und mögliche Kinder müssen im Home Schooling betreut werden. Es müssen also verschiedene Bedarfe auf engen Raum berücksichtigt werden. So ist es derzeit nur wenigen Arbeitgeber*innen möglich, den Bildschirmarbeitsplatz ihrer Mitarbeitenden zu Hause entsprechend vor Ort einzurichten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, seiner Pflicht nachzukommen. Die Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) stellt übersichtliches Informationsmaterial mit wertvollen Praxistipps zur Verfügung. Ein Blick lohnt sich. Darüber hinaus eigenen sich bewegte Pausen – auch in den eigenen vier Wänden – dazu, Rückenproblemen und Bewegungsmangel vorzubeugen. Unsere Kollegin Luisa Sieloske ist ausgebildete Rückenschullehrerin und Coretrainerin. Sie bietet jeden Dienstag von 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr via Zoom kostenfrei eine bewegte Pause für Sie und Ihre Mitarbeitenden an. Schreiben Sie uns!
Was können Führungskräfte nun konkret für das Wohlbefinden ihrer Angestellten tun? In Führung Bewegt – Gesundheit.Gemeinsam.Gestärkt haben operative Führungskräfte und Mitarbeitende mit Personalverantwortung oder komplexen Aufgaben die Möglichkeit, sich in ihrer Tätigkeit und den neuen Anforderungen stärken zu lassen. Dies gelingt durch Inputs und Austausch u.a. zur Führungsrolle und zum Gesunden Führen. In den letzten 6 Monaten konnten bereits 14 Führungskräfte in ihrer Arbeit erfolgreich gestärkt werden. Im Mai 2021 startet die nächste Runde! Melden Sie sich an.
In unserem Seminar ATB.Gesund-Führen sich und andere!, wird die Gesundheit der Führungskraft noch weiter in den Fokus gerückt. Sie erfahren in einem Intensivkurs, wichtige Hintergründe zur Gesundheit, Methoden der sog. SelfCare und erfahren mit Hilfe der 6 Dimensionen Gesunder Führung u.a. wie Sie Belastungen ab- und Ressourcen aufbauen. Außerdem helfen wir Ihnen die Grenzen Gesunder Führung zu erkennen. Sie möchten mehr erfahren? Das nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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